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   RG, 12.01.1912 - Rep. III. 156/11   

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https://dejure.org/1912,163
RG, 12.01.1912 - Rep. III. 156/11 (https://dejure.org/1912,163)
RG, Entscheidung vom 12.01.1912 - Rep. III. 156/11 (https://dejure.org/1912,163)
RG, Entscheidung vom 12. Januar 1912 - Rep. III. 156/11 (https://dejure.org/1912,163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Steht dem Handlungsagenten eine Provision für die erst nach Beendigung des Agenturverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte zu, wenn der Abschluß auf Grund eines Vertretungsverhältnisses (Unteragentur) erfolgt ist, das der Agent selbst noch während des Agenturverhältnisses ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handlungsagent; Provision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Elektzromotoren -, Provisionsüberhänge, zeitliche Grenze der Provision, Begründung der Provisionspflicht bei Überhangprovision, Provisionspflicht von Geschäften mit einem vom HV geworbenen VH, Begriff Geschäft, Hilfsgeschäft: Begriff der Vermittlungsleistung

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 252
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.11.1957 - II ZR 33/56

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters

    Der Provisionsanspruch hängt somit nach § 88 a.F., HGB von den Zustandekommen eines Verkaufs während der Vertragsdauer ab (vgl. RGZ 78, 252; II ZR 70/55 vom 9. April 1956).

    Eine andere Beurteilung würde dann Platz greifen, wenn der Kunde durch die Vermittlung des Klägers eine Verpflichtung nach Art eines Sukzessivlieferungsvertrages eingegangen wäre, so daß die später erfolgten Einzellieferungen nur Abrufe im Rahmen eines festen Vertrages darstellten (RGZ 78, 252; RG Warn 1908 Nr. 229 und 1912 Nr. 175; RG Recht 1911 Nr. 854; RG LZ 1912, 309 Nr. 5; BGH a.a.O.).

    Im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 78, 252) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Kläger den Verkauf der Erzeugnisse der Beklagten nicht nur angebahnt, sondern schon eine enge Geschäftsverbindung mit der Firma Ph. M. geschaffen.

  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 70/55

    Provision des HV, Provisionsanspruch, Mitursächlichkeit des HV für den Abschluss

    Diese Auffassung wurde für die zur Zeit der Vermittlungstätigkeit der Klägerin geltenden Gesetzesfassung auch von den Autoren geteilt, die bei Nachbestellungen durch einen von einem Agenten geworbenen Kunden die Möglichkeit einer Provisionsgewährung bejahen, selbst wenn das spätere Geschäft ohne jegliche Mitwirkung des Handlungsagenten zustandekam (RGRK HGB 1. Aufl., § 89 Anm. 3; 2. Aufl. § 87 Anm. 9, 12, 21; Düringer-Hachenburg 3. Aufl. § 88 Anm. 4; RGZ 78, 252 [253]; Schmidt-Rimpler a.a.O. S. 131 Anm. 71, S. 132/133).

    Eine andere Beurteilung greift dann Platz, wenn der Kunde durch die Vermittlung des Handlungsagenten eine Verpflichtung etwa nach der Art eines Sukzessivlieferungsvertrags eingeht, so daß die später erfolgenden Einzellieferungen nur Abrufe im Rahmen eines festen Vertrags darstellen (RGZ 78, 252; RG Warn 1908 Nr. 229 und 1912 Nr. 175; RG Recht 1911 Nr. 854; RG LZ 1912, 309 Nr. 5; BGH II ZR 79/54 vom 30.6.1955).

  • BGH, 30.06.1955 - II ZR 79/54

    - Puderstifte -, Provision des HV, Anspruch auf Bezirksprovision, zeitliche

    Es entspricht einhelliger Rechtsauffassung, daß nach dem hier maßgebenden, durch § 88 HGB a.F. normierten früheren Rechtszustand eine solche lediglich vorbereitende und einleitende Tätigkeit des Handlungsagenten grundsätzlich keinen Provisionsanspruch für solche Lieferungsgeschäfte begründet, die erst nach Beendigung des Agenturverhältnisses abgeschlossen worden sind (RGZ 78, 252; Staub § 88 Anm. 2; 92 Anm. 1 b; Schmidt-Rimpler S 131; RGRK HGB 1. Aufl. § 88 Anm. 10; 2. Aufl. § 87 n.F. Anm. 21; Ritter HGB § 88 Anm. 4).
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